- Die Eigentumsförderung Salzburg ist seit 20. April 2026 wieder verfügbar, je nach Haushaltskonstellation 52.000 bis 80.000 Euro Einmalzuschuss.
- Voraussetzung: Erwerb einer neu errichteten Wohnung im Bundesland Salzburg unterhalb der Kaufpreisobergrenzen.
- Bundesebene: Der Sanierungsbonus für thermische Sanierungen ist seit 2. Februar 2026 für neue Anträge geschlossen. Die Sanierungsoffensive wird 2027 fortgeführt.
- Die Wohnbeihilfe orientiert sich seit 1. April 2026 an Richtwerten von 12,57 €/m² (Stadt Salzburg) bzw. 11,17 €/m² (übriges Land).
- Wer plant, sollte Förderungen vor Baubeginn oder Kaufvertrag beantragen, weil rückwirkende Genehmigungen meist nicht möglich sind.

Warum 2026 ein wichtiges Förderjahr ist
Förderkulissen ändern sich häufig, manchmal sogar mehrmals pro Jahr. 2026 ist in Salzburg deshalb relevant, weil mehrere Programme nach Anpassungen wieder aktiv sind und neue Kombinationsmöglichkeiten ergeben. Wer aktuell baut, kauft oder saniert, kann seine Eigenmittel mit der richtigen Förderkombination spürbar entlasten. Vorausgesetzt, die Förderlogik wird vor dem ersten Vertrag und Bauauftrag durchdacht.
In der Praxis verschenken viele Eigentümer und Käufer Förderchancen, weil sie zu spät davon erfahren. Manche Förderungen sind nach Vertragsabschluss nicht mehr nachholbar.
Die Eigentumsförderung des Landes Salzburg
Seit 20. April 2026 ist die Eigentumsförderung für den Erwerb neu errichteter Wohnungen im Bundesland Salzburg wieder geöffnet. Sie ist ein Einmalzuschuss, dessen Höhe sich nach Haushaltsgröße und sozialen Kriterien staffelt.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Grundförderung Einzelperson | rund 52.000 Euro |
| Förderung Familie mit Kindern | bis zu 80.000 Euro, je nach Personenanzahl |
| Voraussetzung | Erwerb einer neu errichteten Eigentumswohnung in Salzburg |
| Einkommensgrenzen | Es gelten Obergrenzen, die jährlich angepasst werden |
| Kaufpreisobergrenzen | Wird der maximale Kaufpreis pro Quadratmeter überschritten, entfällt die Förderung |
Bundesförderungen für Sanierung und Heizungstausch
Auf Bundesebene läuft die Förderung für Sanierung und Heizungstausch über die Sanierungsoffensive. Für 2026 gilt:
- 1 Sanierungsbonus (thermische Sanierung): Seit 2. Februar 2026 sind keine neuen Anträge mehr möglich. Bis dahin gab es für Ein- und Zweifamilienhäuser je nach Maßnahme 5.000 bis 20.000 Euro, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Bereits registrierte Anträge werden weiter bearbeitet.
- 2 Kesseltausch: Zuschuss für den Umstieg von einer fossilen Heizung auf Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme. Die Antragsfenster ändern sich laufend. Aktuelle Fristen finden Sie unter sanierungsoffensive.gv.at.
- 3 Mehrgeschosswohnbau: Für Mehrparteienhäuser gab es eigene Konditionen, etwa 2.500 Euro pro Wohnung beim Fenstertausch. Auch hier gilt der Antragsstopp.
Die Sanierungsoffensive wird 2027 fortgeführt, die genauen Konditionen sind aber noch nicht veröffentlicht. Bundes- und Landesförderungen lassen sich grundsätzlich kombinieren. Die Summe aller Förderungen darf die Investitionskosten aber nicht übersteigen.

Was sich auf der Mietseite getan hat
Auch auf der Mietseite gibt es 2026 Anpassungen. Die Wohnbeihilfe für nicht geförderte Mietwohnungen orientiert sich seit 1. April 2026 an folgenden Richtwerten:
| Region | Richtwert |
|---|---|
| Stadt Salzburg und zentrale Gemeinden | 12,57 Euro pro Quadratmeter |
| Übrige Gemeinden des Landes | 11,17 Euro pro Quadratmeter |
Dazu kommen Aufschläge je nach Lage und Wohnungsausstattung. Anspruchsberechtigt ist, wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet und einen anrechenbaren Wohnaufwand hat, der die zumutbare Wohnungsbelastung übersteigt. Die Anträge werden über das Land Salzburg abgewickelt.
Die häufigsten Stolperfallen
Wer Förderungen nutzen will, scheitert in der Praxis selten an der inhaltlichen Eignung. Sondern an Formfehlern.
| Stolperfalle | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Antragstellung zu spät | Viele Förderungen sind nicht nachholbar, sobald Bauauftrag oder Kaufvertrag unterschrieben sind. |
| Falsche Reihenfolge der Anträge | Wer zuerst Landesförderung beantragt und dann Bundesförderung, kann Anspruch verlieren. Reihenfolge vorab klären. |
| Fehlende Unterlagen | Energieausweis, Pläne, Kostenvoranschläge, Einkommensnachweise. Die Behörden lehnen unvollständige Anträge oft kommentarlos ab. |
| Kaufpreisobergrenze knapp überschritten | Schon 100 Euro pro Quadratmeter zu viel kann die Förderung kippen. |
| Selbstnutzungspflicht nicht eingehalten | Bei vielen Eigentumsförderungen ist Selbstnutzung auf Jahre vorgeschrieben. Wer früh vermietet, riskiert Rückforderungen. |
Wer hier sauber arbeitet, kann mit Eigentums- und Sanierungsförderung gemeinsam fünfstellige Beträge an Eigenmitteln einsparen.
Wie ein realistischer Förder-Plan aussieht
Ein bewährter Ablauf, wenn Bauen oder Kaufen ansteht:
- 1Vorab Liste aller relevanten Förderungen zusammenstellen (Land, Bund, Gemeinde).
- 2Förderbedingungen prüfen: Einkommensgrenzen, Kaufpreis, Energiestandard, Heiztechnik.
- 3Reihenfolge der Anträge festlegen: Häufig zuerst Bund, dann Land, dann Gemeinde.
- 4Unterlagen vorbereiten, bevor Verträge unterschrieben werden.
- 5Anträge fristgerecht einreichen und auf Bescheid warten, bevor verbindliche Verpflichtungen eingegangen werden.
Wer mit Baumeister, Steuerberater und Wohnbauberater des Landes zusammenarbeitet, klärt die wichtigsten Punkte in zwei bis drei Terminen. Diese Investition zahlt sich aus: Schon ein einziger Form- oder Fristfehler kann die Förderung ganz oder teilweise kosten.
Bevor Sie in Salzburg einen Bau- oder Kaufvertrag unterschreiben, fragen Sie aktiv nach der Förderfähigkeit. Lassen Sie vom Anbieter, Bauträger oder Baumeister schriftlich bestätigen, welche Programme greifen und welche Bedingungen erfüllt sind. Eine Stunde Wohnbauberatung beim Land Salzburg ist kostenlos und bringt oft die entscheidende Information, die später viel Geld spart.
Erstgespräch anfragenFAQ
Die Eigentumsförderung steht für den Erwerb neu errichteter Wohnungen im Bundesland Salzburg zur Verfügung. Sie ist an Einkommensgrenzen und Kaufpreisobergrenzen geknüpft und beträgt je nach Haushaltskonstellation 52.000 bis 80.000 Euro.
In vielen Fällen ja, wenn die Antragsreihenfolge stimmt und die Förderbedingungen der einzelnen Programme das zulassen. Eine sorgfältige Vorabprüfung ist entscheidend.
Der Sanierungsbonus ist eine Bundesförderung im Rahmen der Sanierungsoffensive für thermische Sanierungen wie Dämmung oder Fenstertausch. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gab es je nach Maßnahme 5.000 bis 20.000 Euro, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Seit 2. Februar 2026 sind keine neuen Anträge mehr möglich; die Konditionen für 2027 sind noch nicht veröffentlicht.
Wohnbeihilfe wird laufend ausbezahlt, sobald der Antrag genehmigt ist. Sie unterstützt Personen mit Einkommen unter bestimmten Grenzen, deren Wohnaufwand die zumutbare Belastung übersteigt.
Förderzusagen sind an Fristen gebunden, etwa für Baubeginn, Fertigstellung oder Endabrechnung. Die genauen Fristen stehen im jeweiligen Förderbescheid bzw. in den Förderrichtlinien. Wer eine Frist versäumt, riskiert die Förderung. Daher die Fristen von Anfang an im Bauzeitplan berücksichtigen.
Bei vielen Eigentumsförderungen sind Rückforderungen vorgesehen, wenn die Wohnung innerhalb einer definierten Frist vermietet oder verkauft wird. Diese Frist ist Teil des Förderbescheids.
Energieausweis, Pläne, Kostenvoranschläge, Kaufvertragsentwurf, Einkommensnachweise und Meldedaten. Die genaue Liste hängt vom Programm ab.
Quellen
Eigentumsförderung Salzburg: Land Salzburg, Wohnbauförderung. Siehe salzburg.gv.at.
Sanierungsbonus und Raus-aus-Öl-und-Gas: Bundesministerium für Klimaschutz / Kommunalkredit Public Consulting. Siehe umweltfoerderung.at.
Wohnbeihilfe Richtwerte 2026: Land Salzburg, Wohnbeihilfe. Siehe salzburg.gv.at.
Sanierungsoffensive Mehrgeschosswohnbau: Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Bauindustrie. Siehe wko.at.
OIB-Richtlinie 6 und energetische Mindeststandards: Österreichisches Institut für Bautechnik. Siehe oib.or.at.
Stand: Mai 2026. Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung.