Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) greift, sobald vor Fertigstellung mehr als 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche angezahlt werden – der zentrale Schutzmechanismus beim Kauf einer Neubauwohnung.
  • Der Ratenplan legt fest, wie viel Prozent des Kaufpreises zu welchem Baufortschritt fällig wird. Ein gesetzlich vorgeschriebener Treuhänder überwacht die Auszahlung.
  • Die Grundbuch-Gebührenbefreiung für Wohnraumerwerb ist mit 30. Juni 2026 ausgelaufen. Seit 1. Juli 2026 fallen Grunderwerbsteuer, Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr wieder in voller Höhe an.
  • Neubauwohnungen sind in der Stadt Salzburg 2025 mit rund 170 verbücherten Einheiten weiterhin knapp, laut Marktbeobachtern zeichnet sich für 2026 aber eine leichte Entspannung ab.
  • Bei der Übergabe entscheidet ein sauberes Abnahmeprotokoll über die dreijährige Gewährleistungsfrist. Mängel gehören dokumentiert, bevor unterschrieben wird.
Neubau-Mehrfamilienhaus vom Bauträger in Salzburg mit Balkonen

Was ist ein Bauträgervertrag – und wann greift das BTVG?

Wer eine Neubauwohnung direkt vom Bauträger kauft, zahlt in aller Regel, bevor das Gebäude fertig ist. Genau dafür gibt es das Bauträgervertragsgesetz. Es greift, sobald ein Erwerber vor Fertigstellung mehr als 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche anzahlt – bei einer 70-m²-Wohnung sind das rechnerisch bereits mehr als 10.500 Euro. Zumeist reichen die Nebekosten, damit man über diese Schwelle kommt. (Grunderwerb, etc.).

Der Schutzzweck ist einfach erklärt: Ohne BTVG würden Käufer ihr Geld vorstrecken, ohne dass die Wohnung existiert. Fällt der Bauträger während der Bauphase aus – etwa durch Insolvenz –, wären Vorauszahlungen ohne Absicherung verloren. Das BTVG verpflichtet Bauträger deshalb zu einer von drei Sicherungsvarianten: grundbücherliche Sicherstellung, schuldrechtliche Sicherung durch Bankgarantie oder Versicherung, oder Zahlung nach Ratenplan in Kombination mit Treuhänder.

Ratenplan A und B: So ist Ihr Geld während der Bauphase abgesichert

Die gebräuchlichste Absicherungsform bei Bauträgerprojekten ist der Ratenplan nach § 10 BTVG. Der Kaufpreis wird nicht auf einmal fällig, sondern in fest definierten Etappen, die jeweils erst nach Abschluss des zugehörigen Bauabschnitts verlangt werden dürfen. Es gibt zwei gesetzlich geregelte Varianten:

BauabschnittRatenplan ARatenplan B
Baubeginn (rechtskräftige Baubewilligung)15 %10 %
Fertigstellung Rohbau und Dach35 %30 %
Fertigstellung Rohinstallationen20 %20 %
Fertigstellung Fassade und Fenster12 %12 %
Bezugsfertigstellung / Übergabe12 %17 %
Fertigstellung Gesamtanlage4 %9 %
Rest nach 3 Jahren (Haftrücklass)2 %2 %

Ratenplan A verlangt vom Bauträger eine zusätzliche Bankgarantie oder Versicherung von mindestens 10 Prozent, wenn beim Käufer ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Was, kann das stimmen?! Ratenplan B kommt ohne diese Zusatzsicherung aus, dafür sind die frühen Raten etwas niedriger und die Rate bei Übergabe höher.

Die letzten 2 Prozent des Kaufpreises bleiben in beiden Varianten drei Jahre lang zurückbehalten – der sogenannte Haftrücklass. Er sichert Ihre Gewährleistungsansprüche ab, falls nach dem Einzug Mängel auftreten, und wird nur ausbezahlt, wenn der Bauträger diese Absicherung nicht durch eine eigene Garantie ersetzt.

Ein weiterer Baustein: der Treuhänder. Bei der Zahlung nach Ratenplan ist der Treuhänder gesetzlich vorgeschrieben, prüft den tatsächlichen Baufortschritt und gibt Raten erst frei, wenn der jeweilige Bauabschnitt (durch eine Baufortschrittsmeldung, üblicherweise von einem externen Sachverständigen gelegt) nachweislich abgeschlossen ist. Für Sie als Käufer bedeutet das: Sie zahlen nie im Voraus für etwas, das noch nicht gebaut wurde.

Nebenkosten 2026: Was der Kauf zusätzlich zum Kaufpreis kostet

Bis 30. Juni 2026 konnten Käufer, die eine Wohnimmobilie als Hauptwohnsitz nutzen und deren Bemessungsgrundlage 500.000 Euro nicht überstieg, von einer befristeten Befreiung der Grundbuch-Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr profitieren – eine Ersparnis von bis zu 2,3 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise bis zu 11.500 Euro. Diese Regelung ist ausgelaufen. Maßgeblich war das Einlangen des Grundbuchantrags beim Gericht bis zum Stichtag. Seit 1. Juli 2026 gelten wieder die regulären Sätze.

Wer 2026 eine Neubauwohnung in Salzburg kauft, sollte deshalb mit folgenden Nebenkosten kalkulieren:

KostenpunktHöheAnmerkung
Grunderwerbsteuer3,5 % des KaufpreisesFällig bei jedem Immobilienerwerb
Grundbuch-Eintragungsgebühr1,1 % des KaufpreisesSeit 1.7.2026 wieder ohne Befreiung
Pfandrechtseintragungsgebühr1,2 % der KreditsummeNur bei Fremdfinanzierung
Vertragserrichtung / TreuhandschaftindividuellÜber Notar, Rechtsanwalt oder Treuhänder

In Summe liegen die Nebenkosten damit bei rund 4,6 Prozent ohne Fremdfinanzierung beziehungsweise 5,8 Prozent mit Kredit, zuzüglich Vertragserrichtungskosten. Ein Vorteil bleibt beim Direktkauf vom Bauträger bestehen: Weil kein Makler zwischengeschaltet ist, entfällt die sonst übliche Maklerprovision – bei größeren Kaufpreisen ein Unterschied im niedrigen fünfstelligen Bereich. Achtung, nicht jeder Bauträger verkauft seine Wohnungen direkt. Wir haben auch einen Makler für den Vertrieb, dieser Kostet üblicherweise 3,0% netto =3,6% vom Kaufpreis

Salzburgs Neubaumarkt 2026: Warum das Angebot knapp bleibt

Salzburg zählt zu den teuersten Wohnstandorten Österreichs, und beim Neubau macht sich das aktuell doppelt bemerkbar: hohe Preise bei gleichzeitig knappem Angebot. 2025 fanden in der Stadt Salzburg rund 170 neu errichtete Wohnungen den Weg ins Grundbuch. Die durchschnittliche Preisspanne für Neubau lag laut Team Rauscher Wohnmarktbericht (Darf man andere Firmen ohne Zustimmung zitieren? ) 2026 bei 7.500 bis 10.440 Euro pro Quadratmeter – für eine 70-m²-Wohnung eine Bandbreite von rund 525.000 bis 730.000 Euro. Im Jahresvergleich sind diese Preise leicht gesunken (minus 1,6 bis minus 3,7 Prozent), was auch mit der zurückhaltenden Nachfrage im vorangegangenen Jahr zusammenhängt.

Auf dem Gebrauchtmarkt zeigt sich ein anderes Bild: 2025 wechselten in der Stadt Salzburg 920 gebrauchte Wohnungen den Eigentümer, gut 150 mehr als im Vorjahr. Der Durchschnittspreis einer gebrauchten 70-m²-Wohnung stieg um 5,6 Prozent auf rund 332.000 Euro (etwa 4.750 Euro pro Quadratmeter) – deutlich unter dem Neubau-Niveau, allerdings ohne dessen energetische Standards und ohne die Sicherungsmechanismen des BTVG, die ausschließlich beim Kauf vom Bauträger vor Fertigstellung greifen.

Für 2026 zeichnet sich eine leichte Entspannung ab: Neue Bebauungsrichtlinien erlauben in Salzburg eine höhere bauliche Dichte, gesunkene Zinsen und die wiedergeöffnete Wohnbauförderung des Landes (Einmalzuschüsse zwischen 52.000 und 80.000 Euro je nach Haushaltsgröße) sollen den Neubau wieder ankurbeln. Bis sich das spürbar im Angebot niederschlägt, bleibt eine fertig geplante Neubauwohnung mit gesichertem Baufortschritt aber ein knappes Gut. Achtung: die Wohnbauförderung ist schon wieder geschlossen und öffnet voraussichtlich im Jänner 2027 wieder! Es soll zusätzlich auch zu verkleinerten Einmalzuschüsse kommen, ist aber noch nicht offiziell.

Heller Wohn- und Essbereich einer Neubauwohnung in Salzburg

Finanzierung: Woran sich Banken seit dem Ende der KIM-Verordnung orientieren

Die KIM-Verordnung, die Kreditvergabe in Österreich lange über starre Grenzen regelte, ist bereits mit 30. Juni 2025 ausgelaufen. Seither gilt kein gesetzlich bindender Rahmen mehr, die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat aber mit einem WIK-Rundschreiben unverbindliche, aber weiterhin einflussreiche Richtwerte für eine solide Kreditvergabe formuliert:

  • 1Eigenmittel: maximal 90 Prozent Beleihungsquote
  • 2Rate: maximal 40 Prozent des monatlichen Netto-Haushaltseinkommens
  • 3Laufzeit: maximal 35 Jahre
  • 4Es mussten mindestens 20 Prozent Eigenkapital (inklusive Nebenkosten) vorhanden sein.

Banken können davon abweichen, solange sie im Einzelfall eine solide Vergabe sicherstellen – laut FMA bis zu 20 Prozent des Neuvergabevolumens je Halbjahr. In der Praxis bedeutet das für Käufer: Die früheren KIM-Grenzen sind formal Geschichte, die dahinterliegende Logik – ausreichend Eigenkapital, tragbare Rate, überschaubare Laufzeit – bleibt aber der Maßstab, an dem sich Ihre Bank orientiert.

Übergabe und Abnahme: Worauf Sie bei der Schlüsselübergabe achten sollten

Der letzte Schritt entscheidet oft über Jahre. Bei der Übergabe wird ein (Abnahme)Übergabeprotokoll erstellt, in dem beide Seiten den Zustand der Wohnung festhalten. Auch werden die Zählerstände abgenommen und die Schlüssel übergeben, bzw. der Eigentümer bei der Hausverwaltung/Engerielieferant angemeldet. Was hier nicht dokumentiert wird, wird später schwer nachweisbar. Für Sie als Käufer heißt das konkret:

  • 1Nehmen Sie sich für die Übergabe ausreichend Zeit und gehen Sie die Wohnung systematisch durch – Räume, Fenster, Böden, Sanitär- und Elektroinstallationen.
  • 2Dokumentieren Sie jede Auffälligkeit mit Fotos und lassen Sie Mängel schriftlich im Protokoll festhalten, bevor Sie unterschreiben.
  • 3Unterschreiben Sie das Protokoll erst, wenn alle sichtbaren Mängel darin stehen. Nach der Unterschrift kehrt sich die Beweislast um: Dann müssen Sie nachweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand.
  • 4Bei größeren oder unklaren Mängeln kann ein bautechnischer Sachverständiger vor der Unterschrift eine unabhängige zweite Meinung liefern.
  • 5Ab der Übergabe läuft die dreijährige Gewährleistungsfrist nach BTVG, in der der Bauträger für Mängel haftet. Der einbehaltene Haftrücklass von 2 Prozent dient genau dieser Absicherung.

Ein seriöser Bauträger begleitet diesen Schritt aktiv, statt ihn möglichst schnell hinter sich zu bringen. Klare Kommunikation bei der Übergabe ist oft ein guter Indikator dafür, wie ein Bauträger während der gesamten Bauphase gearbeitet hat.

Was Kaufinteressenten 2026 mitnehmen sollten

Der Kauf einer Neubauwohnung direkt vom Bauträger ist in Salzburg 2026 nicht komplizierter geworden, aber die Rahmenbedingungen haben sich verschoben. Die Gebührenbefreiung, die zuletzt viele Käufer entlastet hat, ist Geschichte – das ändert nichts am Sinn des Kaufs, verschiebt aber die Nebenkostenrechnung um mehrere tausend Euro. Gleichzeitig bleibt der eigentliche Kern unverändert: Ratenplan, Treuhänder und Haftrücklass sichern Ihr Geld während der Bauphase ab, und eine sorgfältige Übergabe entscheidet darüber, wie reibungslos die ersten Jahre im neuen Zuhause laufen.

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FAQ

Beim Kauf nach Ratenplan zahlen Sie ausschließlich für bereits erbrachte Bauleistung, überwacht durch einen Treuhänder. Zusätzlich sichert die grundbücherliche Sicherstellung nach BTVG Ihren Anspruch auf die Liegenschaft ab.

In der Regel nein. Die erste Rate wird erst nach rechtskräftiger Baubewilligung fällig. Eine frühere Fälligkeit ist nur zulässig, wenn die grundbücherliche Sicherstellung aufgrund eines hohen Grundstückswerts bereits ausreichend Sicherheit bietet.

Nein. Die Befreiung nach §§ 25a ff. GGG galt für Anträge, die zwischen 1. Juli 2024 und 30. Juni 2026 beim Grundbuchgericht einlangten. Seit 1. Juli 2026 fallen Eintragungs- und gegebenenfalls Pfandrechtsgebühr wieder regulär an.

Nein. Da kein Makler zwischengeschaltet ist, entfällt diese Kostenposition, die beim Kauf über Dritte üblicherweise 3 Prozent zuzüglich USt. beträgt.

Drei Jahre ab Übergabe. Für diesen Zeitraum wird ein Haftrücklass von mindestens 2 Prozent des Kaufpreises einbehalten, sofern der Bauträger die Gewährleistung nicht anderweitig absichert.

Quellen

Bauträgervertragsgesetz, § 10 Zahlung nach Ratenplan: Rechtsinformationssystem des Bundes, siehe ris.bka.gv.at und jusline.at.

Grundbuch-Gebührenbefreiung und deren Auslaufen zum 30. Juni 2026: Bundesministerium für Justiz, siehe bmj.gv.at; Wirtschaftskammer Österreich, siehe wko.at.

Nebenkosten beim Immobilienkauf 2026: Brandauer Rechtsanwälte, siehe brandauer-rechtsanwaelte.at.

Marktdaten Neubau und Bestand Stadt Salzburg 2025/2026: Team Rauscher Wohnmarktbericht 2026, siehe team-rauscher.at.

Kreditvergabestandards nach Auslaufen der KIM-Verordnung: Finanzmarktaufsicht Österreich, WIK-Rundschreiben, siehe fma.gv.at.

Haftrücklass und Gewährleistung nach BTVG: Brandauer Rechtsanwälte, siehe brandauer-rechtsanwaelte.at.

Stand: Juli 2026. Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche und insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Beratung.